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Preisvergleich für Faltenunterspritzung
ID-516479

Günstigstes Angebot

357,00 €

Angeboten von

Die Schönheitschirurgin

Eingegangene Angebote

Arzt Bewertungen Aktuelles Angebot*Land Labor
Die Schönheitschirurgin
812xx München
3
(151)
357,00 €--
Gewählter Arzt
DoctorB
Nähe Starnberg
3
(8)
400,00 €--
ISARAESTHETIC
803xx München
3
(18)
440,00 €--

Details zur gewünschten Schönheits-Op: Faltenunterspritzung

Stirnfalten
Zornesfalten
Krähenfüße

-> Aufgrund der sehr persönlichen Angaben sind weitere Behandlungsdetails nur für registrierte Ärzte einsehbar.

Dies Behandlung hat stattgefunden und der Patient hat den Arzt folgendermaßen bewertet


Hat sich "DoctorB" an den kalkulierten Preis gehalten?

3

Wie gut war die Leistung des Arztes insgesamt?

1

Wie freundlich und kompetent war das Praxisteam?

1

Würden Sie "DoctorB" weiterempfehlen?

JaNein


"Aus meiner Sicht werde ich den Arzt nicht weiterempfehlen. Er kam zum ersten Privattermin 30 Min. zu spät. Ich habe mir schon überlegt, ob ich wieder gehen soll. Hätte ich es nur gemacht, dann wäre mir viel Leid erspart geblieben. Diese Behandlung war das Schlimmste, was mir in meinen 10+ Jahren Botox Behandlung (in diesem Fall war es Bocouture Behandlung) widerfahren ist. Bilder kann ich bei Interesse gerne zuschicken. Auf denen sind meine hochgradig geschwollenen Bereiche um die Augen zu sehen, so dass ich vom HA krankgeschrieben werden musste. Sämtliche Versprechungen mir zu helfen, wurden nicht eingehalten. Es ging im Grunde nur darum, dem Hersteller einen Bericht zu liefern. Meine Kopfschmerzen und sonstiges starkes Unwohlsein wurden komplett ignoriert. Bei der obigen Angabe bezüglich des Praxisteams konnte man zwischen 3 Möglichkeiten auswählen. Da es kein zuständiges Praxisteam gab - nur eine One-Man-Show - nämlich den Arzt, habe ich "gar nicht" ausgewählt, ansonsten ging es nicht weiter."

Gesamt-Beurteilung:

Antwort von "DoctorB":

Liebe Patientin, ich kann Ihre Enttäuschung über das Ergebnis verstehen und kann mich auch noch sehr gut an die Behandlung welche im Oktober letzten Jahres stattgefunden hat, erinnern. Bitte erlauben Sie mir von meiner Seite den Fall zu erläutern: Nach der Aussage der Patientin hatte sie bereits schon schlechte Erfahrungen mit Botoxbehandlungen in Deutschland gehabt. Sie berichtete frühere Botoxbehandlungen im Ausland gut vertragen zu haben, aber seit ihrer Rückkehr nach Deutschland hat es nicht so funktioniert wie früher. Allerdings würde sie es nochmal probieren wollen. Es handelte sich hierbei um eine Behandlung für die Zornesfalten, Stirnfalten und Krähenfüße. Die Patientin wurde gründlich aufgeklärt. Es folgte eine weitestgehend standardisierte Behandlung, wie schon bei mehreren Patienten vorher in meiner langjährigen Tätigkeit. Der einzige Unterschied bestand darin, dass die Patientin bereits unter einem deutlichen Fibrin- und Elastoseverlust der Haut, besonders an Stirn und Oberlider litt. Die Behandlung selbst verlief ohne Komplikationen. Nach der Behandlung sollte sich die Patientin in 10 Tagen nochmals zu Kontrolle vorstellen. Für den Fall dass irgendwelche Probleme auftreten, hatte Sie meine persönliche Handynummer erhalten, unter der ich 24 Std. zu erreichen bin. Allerdings meldete sich die Patientin erst 21 Tage später per Mail und klagte über geschwollene, gerötete Oberlider und Asymetrien. Ich bot Ihr entweder gleich einen Termin zur Kontrolle an, den lehnte sie jedoch ab und wir vereinbarten dann 4 Tage später gegen Mittag einen Termin. Die Oberlider waren noch etwas geschwollen und im medialen Bereich zeigten sich leichte Rötungen. Die Patientin berichtete über leichtes Jucken mit Rötung entlang der Wangen bis zum Dekolleté und geringe Kopfschmerzen. Ich versicherte ihr daraufhin, dass es sich wahrscheinlich um eine allergische Spätreaktion handelt, welche sehr selten ist, aber vorkommen kann. Ich habe eine Meldung direkt an die Herstellerfirma für nötig gehalten, um weitere Informationen bzgl. weiterer Behandlungsmöglichkeiten einzuholen. Ich empfahl ihr Cortison als Tabletten, welche sie nicht nehmen wollte, oder eine höher dosierte Creme, als die vom HA zu nehmen und hatte ihr diese auch rezeptiert. Zusätzlich erklärte ich ihr, dass die Schwellungen nur kurz andauern würden und dann wieder vergehen sollten. Bzgl. der Kopfschmerzen solle sie Ibuprofen nehmen. Nach diesem Treffen gingen wir freundlich auseinander, dass Sie enttäuscht und frustriert war, war verständlich. Wir hatten einen weiteren Kontrolltermin vereinbart, um zu sehen wie der Verlauf sich entwickelt. Zwischenzeitlich hatte ich von der Herstellerfirma die Bestätigung erhalten, dass es in Ausnahmefällen eine solche spätallergische Reaktion geben kann, es in der Regel aber wieder vergeht. Dies hatte ich der Patientin telefonisch mitgeteilt, und für 2 Tage später ein Kontrolltermin vereinbart. Leider hatte die Patientin diesen Termin nicht wahrgenommen, aber nach mehreren unbeantworteten Anrufen und Versuchen sie per SMS zu erreichen, hat sie mir nur per SMS mittgeteilt, dass sie Migräne hätte und nicht kommen könne. Daraufhin versuchte ich noch mehrmals mit ihr in den nächsten Tagen in Kontakt zu treten, hierauf antwortete sie mir nur einmal, dass sie vorerst keinen Termin mehr bräuchte. Da ich keine weitere Antwort mehr erhalten hatte und sie auch auf weitere Nachrichten nicht reagierte, ging ich davon aus, dass es ihr wieder gut geht. Es tut mir sehr leid, dass die Patientin zu den sehr wenigen Ausnahmen gehört, welche auf Botox-Behandlungen allergisch reagieren und empfehle ihr von weiteren Behandlungen abzusehen. Ich habe aus meiner Sicht alles getan das Problem zu beheben und das Gesamtergebnis ist meiner Meinung nach zufriedenstellend geworden. Denn bis auf die Oberlider hat das Botox seine Wirkung voll entfaltet. Vorher- und Nachherbilder (von dem einen Termin ca. 21 Tage später) sind vorhanden. Ich wünsche der Patientin weiterhin alles Gute! Ihr DoctorB

Weitere Informationen zu Faltenunterspritzungen und Preisvergleichen im Bereich Gesicht auf SchönheitsGebot.

* Es handelt sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Insofern die Behandlungen mehrwertsteuerpflichtig sind, ist diese in den Schätzpreisen enthalten. Die endgültige Abrechnung kann vom Betrag der Kostenschätzung abweichen. Zwar bemühen sich unsere Ärzte, die Angebote so realistisch wie möglich zu gestalten, aber unvorhergesehene Umstände lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Weitere Informationen finden Sie unter: Für Patienten.