Noch kein Kunde bei SchönheitsGebot?

Auf SchönheitsGebot können Sie einen Preisvergleich für Ihre geplante Behandlung starten. So einen Vergleich eines anderen Kunden sehen Sie hier unten.

Wenn auch Sie günstige Angebote von top-bewerteten Ärzten und Plastische Chirurgen aus Ihrer Nähe erahlten möchten, starten Sie selbst einen kostenlosen Preisvergleich.

Preisvergleich starten So geht es

 

Ratgeber Finanzierung

Geld

Bei Problemen der Finanzierung der Behandlung nutzen Sie den Kredit-Vergleich.

Preisvergleich für Schamlippenverkleinerung
ID-409469

Günstigstes Angebot

900,00 €

Angeboten von

beauty-nrw

Eingegangene Angebote

Arzt Bewertungen Aktuelles Angebot*Land Labor
beauty-nrw
494xx Mettingen
3
(207)
900,00 €--
Gewählter Arzt
chirurgien
222xx Hamburg
3
(99)
900,00 €--

Details zur gewünschten Schönheits-Op: Schamlippenverkleinerung

Eine kleine Schamlippenverkleinerung nur auf der linken Seite, da diese ein wenig durch die Wichtig ist mir,
das es noch einmal erwähnt wird, nur die linke innere soll
etwas verkleinert werden..

-> Aufgrund der sehr persönlichen Angaben sind weitere Behandlungsdetails nur für registrierte Ärzte einsehbar.

Dies Behandlung hat stattgefunden und der Patient hat den Arzt folgendermaßen bewertet


Hat sich "chirurgien" an den kalkulierten Preis gehalten?

3

Wie gut war die Leistung des Arztes insgesamt?

1

Wie freundlich und kompetent war das Praxisteam?

2

Würden Sie "chirurgien" weiterempfehlen?

JaNein


"Der Arzt wollte das Geld vor Behandlungsbeginn in bar!! Ich hatte es nicht dabei und sollte überweisen. Das habe ich getan, habe aber keine Rechnung/Quittung erhalten. Ich habe über die KV Beschwerde eingereicht und um Übersendung einer Rechnung nach GOÄ gebeten, da auch mein Frauenarzt meinte, der gezahlte Betrag wäre viel zu hoch gewesen. Das ist jetzt auch schon zwei Monate her, ich höre nichts mehr von dem Arzt. Kurze, knappe Abwicklung der OP. Keine gute Nachsorge, nie wieder!! "

Gesamt-Beurteilung:

Antwort von "chirurgien":

Die Darstellung der Patientin ist in wesentlichen Punkten falsch: 1. Etwa 4 Wochen vor der Operation wurde mit ihr ein ausführliches Telefongespräch geführt, in dem sowohl der Operationsablauf als auch die üblichen Zahlungsmodalitäten besprochen wurden. 2. Die Patientin erhielt etwa zwei Wochen vor der Operation die Behandlungsunterlagen einschließlich Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung. Darin war festgelegt, daß das vereinbarte Honorar, bei dem es sich ja um einen festen Betrag handelte, bis zum Operationstage entrichtet werden sollte, üblicherweise per Überweisung. 3. Bis zum Operationstage hatte die Patientin den vereinbarten Betrag nicht überwiesen. Sie wurde daraufhin gefragt, ob sie das Honorar in bar am Operationstage zahlen möchte. Sie verneinte dies und erhielt daraufhin die Gelegenheit, es nachträglich zu überweisen, was sie in den nächsten Tagen auch tat. Üblicherweise ist bei Überweisungen der Überweisungsbeleg zugleich Quittung. 4. Eine Rechnung wird erst nach dem letzten Behandlungstag bzw. der letzten Nachuntersuchung gestellt, damit alle Termine darin verzeichnet werden können. Die Patientin hat jedoch auf eigenen Wunsch auf die vereinbarten Nachuntersuchungstermine verzichtet. Wie kann sie dann behaupten, es hätte von meiner Seite „keine Nachsorge“ gegeben? Nachdem sie mir diesen Verzicht auf die Nachuntersuchungen per E-Mail mitgeteilt hatte, wurde die Rechnung fertiggestellt. 4. Die Patientin hat außerdem bei der Ärztekammer (nicht bei der "KV", wie sie fälschlich schreibt) Beschwerde eingereicht, um die Rechnung prüfen zu lassen. Die Mitarbeiterin der Ärztekammer hat es jedoch bis jetzt versäumt, mir die notwendige Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu übersenden, so dass sie bisher weder eine ausführliche Darstellung noch die Rechnung zur Prüfung erhalten konnte. 5. Die Patientin hatte auf ihren Behandlungswunsch bei Schönheitsgebot zwei Angebote erhalten. Beide waren im Preis gleich, ein Angebot war von mir. 6. Über die Behandlung einschließlich des zu entrichtenden Honorars wurde eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Die Patientin hatte genügend Zeit, die Vertragskonditionen zu überdenken. Sie versucht offensichtlich jetzt auf verschiedenen Wegen (angeblicher Einwand ihres Frauenarztes, Beschwerde bei der Ärztekammer, Nichterscheinen zu vereinbarten Nachuntersuchungen) einen vereinbarten Preis nachträglich zu mindern.

Weitere Informationen zu Schamlippenverkleinerungen und Preisvergleichen im Bereich Genitalien-Frau auf SchönheitsGebot.

* Es handelt sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Insofern die Behandlungen mehrwertsteuerpflichtig sind, ist diese in den Schätzpreisen enthalten. Die endgültige Abrechnung kann vom Betrag der Kostenschätzung abweichen. Zwar bemühen sich unsere Ärzte, die Angebote so realistisch wie möglich zu gestalten, aber unvorhergesehene Umstände lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Weitere Informationen finden Sie unter: Für Patienten.